Aktualisierung 06.11.2020
Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind nun die sogenannten FAQs - wichtige Fragen und Antworten zur Corona-Schutzverordnung - veröffentlicht worden. Daraus ist zu entnehmen, dass der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in zertifizierten Gruppen in Sachsen nach der Verordnung vom 30.10.2020 erlaubt ist.
Als medizinisch notwendige Behandlungen werden Dienstleistungen angesehen, „…die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Sie sind erforderlich, wenn eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde“. Zudem ist nachzulesen, dass Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für „…medizinisch notwendige Behandlungen […] (z.B. Rehabilitationssport, physiotherapeutische Behandlungen). […]“ öffnen dürfen.
Wir möchten Euch, liebe Mitglieder und Rehasportler, erklären, warum wir uns ganz bewusst dennoch gegen die Aufnahme des Rehasports im November entschieden haben:
Die Abteilung Gesundheitssport sieht dies, wie auch unser Landesverband, sehr kritisch. Wir stützen uns zum einen auf die Empfehlungen des Deutschen Behindertensportverbandes, den <strong>Rehasport im November auszusetzen</strong>, als auch auf den Fakt, dass unsere Sportler nun einmal zu einem großen Teil zur Hochrisiko-Gruppe in dieser Pandemie gehören.
Kommunale Einrichtungen sind geschlossen, Outdoorsport ist nicht mehr möglich, eine Zusammenlegung der Teilnehmer mit einer Verordnung in neue Gruppen ist unglaublich aufwendig. Für Tele-Rehasport besteht ein zu geringes Interesse, das hatten wir bei Euch in den vergangenen Monaten ja abgefragt. Zudem müssten wir zwischen Rehasportlern auf Verordnung und Vereinsmitgliedern unterscheiden. Die einen dürften trainieren, Letztere nicht.
Eure und unser aller Gesundheit geht jetzt vor. Wir möchten hier auch auf die Aussage eines Kollegen aus Leipzig hinweisen, der wir uns nur anschließen können:
„Während Kindersport untersagt bleibt, dürfen die Risikopatienten (Herzsport, Sport bei Diabetes, Schlaganfall, Lungensport) weiter in Gruppen zusammenkommen, wenn sie eine Verordnung haben (ohne Verordnung mit gleichem Krankheitsbild ist nicht erlaubt). Das lässt sich im Verein schwer kommunizieren. Wir sehen eher die Notwendigkeit durch Reduzierung persönlicher Kontakte einen Beitrag zur raschen Senkung der Infektionszahlen zu leisten und hoffen auf Ausgleichszahlungen seitens der Politik."
(Dr. Detlev Günz, Präsident BSV AOK Leipzig e.V. und Vorstand SBV)
Es ist unsere Pflicht, unseren gesellschaftlichen Anteil zu leisten, die Corona-Fallzahlen zu senken und an die Gesundheit unserer Teilnehmer präventiv zu denken. Womöglich werden uns die drastischen Einschränkungen sonst noch viel länger begleiten, als momentan in Aussicht. Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis für diese Entscheidung.
Sollten die Maßnahmen über den 30.11.2020 hinaus Bestand haben, werden wir adäquate Lösungen organisieren.
Haltet Euch mit unseren Videos fit und bleibt schön gesund!
Meldung 30.10.2020
Bund und Länder haben sich auf dem Corona-Gipfel am 28.10.2020 darauf geeinigt, der zweiten Infektionswelle mit strengen Kontaktbeschränkungen und einem weitgehenden Herunterfahren aller Freizeit- und Sportaktivitäten zu begegnen. Die beschlossenen Maßnahmen bedeuten die Stilllegung des Reha- und Gesundheitssport vom 02. bis zum 30. November.
Bitte nutzt in dieser Zeit unsere Trainingsvideos, und haltet Euch zuhause fit.
Sobald der Wiedereinstieg möglich ist, werden alle Teilnehmer per Mail, per Telefon und per News auf der Homepage umgehend informiert. Daher bitten wir alle Teilnehmer, von denen wir noch keine E-Mail Adresse haben, uns per Mail angesundheitssport@dsc1898.de eine E-Mail Adresse zukommen zu lassen.
Uns schmerzt diese zweite "Ruhepause" sehr. Wir hoffen jedoch, ihr kommt gut durch die Zeit und wir sehen uns im Dezember wieder.
Euer Team Gesundheitssport